Parken. Eigentlich ja ganz leicht!

15. Dezember 2018
Immer wieder begegnet man im Einsatz verschiedenen problematischen Parklagen. Dabei wäre das Parken ganz einfach, wenn man einige Regeln beachtet.

In letzter Zeit trifft die Feuerwehr vermehrt auf unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge, damit Ihnen dies nicht passiert nachfolgend eine kleine Liste der häufigsten Fragen:

 

  • Was passiert, wenn ich in einer Feuerwehrzufahrt parke?
    Bei Ausfahrten mit dem amtlichen Schild „Feuerwehrzufahrt“ gilt Halte- und Parkverbot. D.h., das Auto darf dort nicht stehen. Wer dort hält oder parkt, bekommt ein Bußgeld (30€ - 65€, 1 Punkt). Spätestens bei einem Feuerwehreinsatz wird das Auto abgeschleppt.

 

  • Was passiert, wenn ich so in einer engen Straße parke, dass ich Rettungskräfte am Durchkommen hindere?

Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeld (60€ und 1 Punkt) zu rechnen. Ist Gefahr im Verzug, wird die Feuerwehr versuchen das Fahrzeug zu passieren, wodurch eine Sachbeschädigung nicht auszuschließen ist.

 

  • Was passiert, wenn ich Hydranten zuparke?
    Laut § 12 StVO Abs. 3 ist das Parken unzulässig, „[…] über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen […]“. Damit die Feuerwehr bei einem Brand schnell Zugang zu den Hydranten erhält, sollte man schon aus Eigeninteresse nicht über Unterflurhydranten parken. Im Notfall werden die Fahrzeuge umgesetzt, abgeschleppt oder beschädigt. Zudem winkt ein Bußgeld von 30€.